Mietbedingungen

Allgemeine Vermietbedingungen für Hochzeitsautos

Präambel
Herzlichen Dank, dass Sie ein Hochzeitsauto bei uns mieten!

Voraussetzungen, die der Selbstfahrer zu erfüllen hat:
Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Mindestalter des Fahrers 25 Jahre.
Besitz eines PKW-Führerscheins seit über 5 Jahren.
Hinterlegen der Kaution bei Fahrzeugübergabe.
Bezahlung der Miete in Bar bei Fahrzeugübergabe.

A: Mietpreis
1. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus den Basismietpreis und etwaigen Sonderleistungen (Baby und Kindersitz, Betanken, Zusatzfahrer, Navigationsgerät, Zustellungs- und Abholungskosten).

B: Oldtimer Zustand, Warnsignale, Kraftstoff
1. Der Mieter verpflichtet sich, den Oldtimer schonend und verantwortungsvoll zu behandeln, ebenso das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Bitte unterrichten Sie uns sofort über aufblinkende Warnlampen. Die Oldtimer sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
2. Dem Mieter wird der Oldtimer mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter den Oldtimer bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird der Oldtimer nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird dem Mieter die Betankung des Oldtimers und Kraftstoff in Rechnung gestellt.

C: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), Zusatzfahrer
1. Der Mieter muss bei Fahrzeugübergabe eine zur Führung des Oldtimers erforderlich gültige Fahrerlaubnis und Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Fahrzeugmiete, Sonderleistungen, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) sind vor Ort in bar beglichen. Kann der Mieter bei Übergabe des Oldtimers die Dokumente, Rechnung, Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistungen nicht vorlegen, werden wir von dem Mietvertrag zurücktreten. Schadens -und Ersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung des Mietvertrages sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
2. Der Oldtimer darf nur von dem Mieter und dem im Mietvertrag angegebenen Zusatzfahrer geführt werden. Für jeden weiteren Fahrer fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von €50 an. Bei Fahrzeugabholung ist der originale Führerschein des zusätzlichen Fahrers vorzulegen.
3. Der Mieter des Oldtimers haftet für das Handeln der Fahrer.

D: Zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland
1. Der Oldtimer darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für
✘ zu Automobilsport, Fahrveranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings Übungsfahrten oder das erzielen der Höchstgeschwindigkeit.
✘ zur gewerblichen Personenbeförderung.
✘ zur Weitervermietung.
✘ zur Begehung von Straftaten.
✘ zur Beförderung entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Gegenständen.
✘ Der Mieter verpflichtet sich kein Frachtgut oder Gepäck in dem Oldtimer zu transportieren.
✘ Der Mieter raucht und trinkt nicht im Fahrzeug.
✘ Der Oldtimer darf nur in Deutschland gefahren werden.
2. Bei Zuwiderhandlungen oder Nichterfüllung einer der Bestimmungen berechtigt uns zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Schadens -und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

E: Unfälle, Schäden, Diebstahl, Anzeigepflicht
1. Nach einem Unfall und Beschädigung des Oldtimers während der Mietzeit ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, die Polizei hinzuzuziehen und uns über die Ereignisse zu unterrichten. Im Handschuhfach bei den Fahrzeugpapieren finden Sie einen Vordruck für Unfallberichte.

F: Haftung des Vermieters
1. Wir als Vermieter haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Wir übernehmen keine Haftung für Gegenstände die im Oldtimer zurückgelassen werden.

G: Haftung des Mieters
1. Bei Schäden am Oldtimer, Fahrzeugverlust, Fahrzeugdiebstahl und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Eine Haftungsfreistellung erfolgt durch die Vollkaskoversicherung. Bei nicht Erfüllung der Mietbedingungen und grob fahrlässigem Verhalten haftet der Mieter im vollem Umfang.
Der vertragliche Versicherungsschutz gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
2. Der Mieter und/oder der Fahrer haftet ausnahmslos für alle Verstöße gegen die Verkehrs- und Ordnungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung oder weitere gesetzliche Bestimmungen. Der Mieter übernimmt alle anfallenden Buß- und Verwarnungsgelder, Gebühren, Verwaltungsaufwand und sonstige Kosten. Die Bearbeitungsgebühr von Ordnungswidrigkeiten beträgt €20.

H: Rückgabe des Oldtimers
1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Oldtimer mit Fahrzeugschlüssel und Zubehör zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.
3. Die Missachtung der Rückgabepflicht kann weitere Kosten verursachen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, das Bundeskriminalamt zu informieren, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen.
4. Ist der Fahrzeugschlüssel beschädigt oder verloren, ist eine Nutzungsentschädigung von Ihnen zu leisten.
5. bei übermäßiger Verschmutzung des Oldtimers, wird eine Sonderreinigungspauschale berechnet.

I: Kündigung
1. Bei einer Fristgerechten Kündigung werden 35,-€ Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen 30 und 14 Tagen vor Veranstaltungstermin werden 50% und bei jedem späteren Rücktritt 100% fällig.
Der Vermieter kann jederzeit aus dem Mietvertrag zurücktreten. Schadens -und Ersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung des Mietvertrages sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

J: Gerichtsstand, Schriftform
1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
2. Gerichtsstand ist, Köln

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Mo, Di, Do, 9 bis 12:30 Uhr
Mit, Fr, 14 bis 18:30 Uhr

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